Finanzbuchhaltung

bestehen nicht nur in der Ersparnis von Kosten und Aufwand, z.B. für Daten- sicherung, Personal oder Software. Sie sind überdies unabhänging von Qualifikation, Krankheit oder Urlaub Ihrer Mitarbeiter.
Neben einer termingerechten Bearbeitung Ihrer Unterlagen sichern wir Ihnen regelmäßige steuerrechtliche Informationen zu
- Modul I: Fibu-Standard
- Modul II: Fibu-Comfort
- Modul III: Fibu-Comfort Plus
Modul I: Fibu-Standard
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanzbuchhaltung:
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanzbuchhaltung:
- Bereitstellung eines Buchführungs-Pendel–Ordners zur Einreichung der Belege mit optimaler Fächereinteilung
- Monatlich aktuelle Informationen über steuerliche Änderungen in Form unseres Rundschreibens
- Erfassung, Zuordnung und Überprüfung der Belege auf Vollständigkeit
- Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Betriebswirtschaftliche Analyse im Jahresvergleich nach standartisierter Form
Modul II: Fibu-Comfort
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanzbuchhaltung, bestehend aus den Punkten 1 bis 4 des Modul I sowie:
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanzbuchhaltung, bestehend aus den Punkten 1 bis 4 des Modul I sowie:
- Überwachung aller Steuertermine und Steuerfälligkeiten
- Monatliche Einbuchung kalkulatorischer Abschreibungen
- Monatliche Einbuchung von Pauschalwerten des Eigenverbrauchs
- Kassenprüfung auf Fehlbeträge
- Betriebswirtschaftliche Analyse im Jahresvergleich nach standartisierter Form
- Erstellung der Offene-Posten-Listen über ausstehende Kundenforderungen und offene Lieferantenrechnungen (ohne Abstimmarbeiten)
- „Herbst-Gespräch“ im einstündigen Ramen als Vorschau auf Umsatz, Gewinn und Steuern mit Vorschlägen zur Optimierung
Modul III: Fibu-Comfort Plus
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanzbuchhaltung, bestehend aus den Punkten 1 bis 4 des Modul I, den Punkten 5 bis 7 des Modul II sowie:
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Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen bzw. vierteljährlichen Finanzbuchhaltung, bestehend aus den Punkten 1 bis 4 des Modul I, den Punkten 5 bis 7 des Modul II sowie:
- Monatliche Fortschreibung des Anlagevermögens in einem gesonderten Verzeichnis sowie Ermittlung und Einbuchung der Abschreibungen
- Monatliche Abgrenzung; soweit erforderlich
- Monatliche Einbuchung von Pauschalwerten des Eigenverbrauchs
- Monatliche Erfassung und Einbuchung des Eigenverbrauchs
- Zusammenfassende Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Betriebswirtschaftliche Analyse im Jahresvergleich nach standartisierter Form und in grafischer Darstellung
- Erstellung der Offene-Posten-Listen über ausstehende Kundenforderungen und offene Lieferantenrechnungen (mit Abstimmarbeiten)
- Vierteljährliche Besprechung der Unternehmensergebnisse
- Gewinnhochrechnung zum Ende des Wirtschaftsjahres zur Überprüfung Ihrer Steuerbelastung
- Monatliche Erstellung eines Soll-Ist-Vergleichs
- Monatliche Erstellung eines Branchen-Vergleichs
- Uneingeschränkter Telefon- und Email-Support
- Sofern gewünscht automatische Weitergabe der Auswertungen an Ihre Bank
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Neuigkeiten
Vorsteuerabzug: Zuordnung zum Unternehmen bis 31.5. dokumentieren...mehr>>
Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer...mehr>>
Versicherungsmakler: Steuerliche Behandlung risikobehafteter Provisionserlöse (FG)...mehr>>
Vorsteuerabzug: Geschäftsveräußerung im Ganzen (OFD)...mehr>>
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Versicherungsmakler: Steuerliche Behandlung risikobehafteter Provisionserlöse (FG)...mehr>>
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Kontakt
Steuerberaterin
Birgit Koch
Thomas-Müntzer-Straße 7
99974 Mühlhausen
Wir sind für Sie hier:
Mo - Fr: 7.00 - 18.00 Uhr
Fon: 0 36 01 . 46 19 -0
Fax: 0 36 01 . 46 19 46
E-Mail >>>
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Mo - Fr: 7.00 - 18.00 Uhr
Fon: 0 36 01 . 46 19 -0
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